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AGB's & Box-Regeln

AGB’s

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Trainingsstätte CrossFit OldFactory Flurlingen der FitFactory GmbH.

1. Mitgliedschaft
1.1. Durch die Unterzeichnung dieser Vertragsbedingungen erklärt sich der Kunde mit der Annahme der Mitgliedschaft.
1.2.Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar.
1.3. Mit der Unterzeichnung bestätigt der Kunde, dass er sich im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in geeigneter physischer und psychischer Verfassung befindet, um die aktive und passive Bewegungen ohne körperliche Schäden durchführen zu können. Sollte sich das gesundheitliche Wohlbefinden im Laufe der Vertragslaufzeit verändern, sind die Coaches darauf hinzuweisen.
1.4. Die Volljährigkeit wird im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorausgesetzt. Das CrossFit OldFactory behält sich vor, im Einzelfall – d.h. nach Begutachtung der physischen und psychischen Leistungsfähigkeit – auch Minderjährigen das Training zu ermöglichen. Dazu bedarf es der Unterzeichnung der Erziehungsberechtigten gemäss Punkt 1.3 .
1.5. Das Mitglied akzeptiert die gültigen Benützungsbedingungen und die ausgehängten Box-Regeln im Trainingsstudio. Die Geschäftsführung ist berechtigt, Änderungen an den Benützungs- und Geschäftsbedingungen, sowie an den Box- Regeln vorzunehmen. Vorausgesetzt ist, dass es sich um geringfügige Änderungen handelt, welche insbesondere den Mitgliedern zumutbar und sachlich gerechtfertigt sind.

2. Abonnement, Verlängerung
2.1.Die Abonnementskosten sind bei Abschluss per Banküberweisung oder Kreditkarte direkt im Voraus im CrossFit OldFactor zu begleichen. In Ausnahmefälle wird auch Barzahlung akzeptiert.
2.2. Das Abonnement hat die Gültigkeit für die vertraglich abgeschlossene Dauer. Nach dieser Zeit verfällt die Gültigkeit und somit das Recht der Nutzung des CrossFit OldFactory. Die Höhe des Abonnements richtet sich nach der individuell gewünschten Vertragsdauer –und Form pro Mitglied.
2.3. Für die neue oder verlängerte Vertrags-Periode gelten die jeweils aktuellen Vertragsbedingungen und Preise. Änderungen der Vertragskonditionen werden frühzeitig in geeigneter Form mitgeteilt.
2.4. Eine Urlaubspause der Mitgliedschaft ist möglich. Die genehmigte Ausfallzeit wird beitragsfrei an die Vertragslaufzeit angehängt. Der Antrag muss mindestens 14 Tage vorher bei CrossFit OldFactory gestellt werden. Bei einer verletzungsbedingten Pause, welche dem CrossFit OldFactory rechtzeitig mitgeteilt wurde, wird das Abonnement automatisch gestoppt. Während einer Pause hat das Mitglied keinen Zutritt zum CrossFit OldFactory Trainingsunterricht und die Mitgliedschaft kann nicht gekündigt werden.
2.5. Eine Rückerstattung des bereits bezahlten Abonnements findet nicht statt. Als einzige Ausnahme davon bildet das Jahresabonnement:
2.5.1. Das Jahresabonnement kann in Härtefällen (Unfall, länger andauernde psychische/ physische Unfähigkeit) mittels Vorweisen eines ärztlichen Attestes zu einem Rückerstattungsanspruch unter folgenden Abzugsbedingungen führen:
– 80% des Abopreises im 1. Monat
– 60% des Abopreises im 2. Monat
– 50% des Abopreises im 3. Monat
– 30% des Abopreises im 4. Monat
– 20% des Abopreises im 5. Monat
– 10% des Abopreises im 6. Monat
– Keinen Rückerstattungsanspruch ab dem 7. Monat

2.5.2. Der Rückerstattungsanspruch erfolgt unter Abzug einer Verwaltungspauschale in Höhe von CHF 30.- . Es bedarf in jedem Falle eines ärztlichen Attestes.
2.6. Bei ausbleibender Zahlung wird das Mitglied gesperrt und hat keinen Zugang zu den Trainingseinheiten.

3. Kündigung, Verstösse, Rufschädigung
3.1. Die Dauer der Mitgliedschaft erfolgt nach individueller Vereinbarung gemäss Vereinbarung. Die Abonnementsangebote –und Preise bilden Bestandteil dieser Vereinbarung.
3.2. Im Falle einer Krankheit, Verletzung, oder andere in der Sphäre des Mitglieds liegende Gründe, welche länger als 1 Monat andauern, und das weitere Training für unbestimmte Zeit unmöglich machen, führen zu einer Stilllegung. Jedoch kann mittels Vorlegen eines von einem Arzt ausgestellten Attestes, die Dauer der Trainingsunfähigkeit am Vertragsende kostenlos angehängt werden. Eine Schwangerschaft führt zur Stilllegung, wobei die Dauer der gesetzlichen Mutterschutzzeit am Vertragsende ebenfalls kostenlos angehängt werden kann. Es besteht kein Anrecht auf Kündigung des Vertrages (ausgenommen Fälle nach Punkt 2.5. ff.).
3.3. Für die Geltendmachung von 3.2. bedarf es in jedem Falle eine ärztliches Attest.
3.4. Liegt ein wichtiger Grund vor, welcher vom Mitglied selbstverschuldet und vorsätzlich herbeigeführt wird, welcher die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für die CrossFit OldFactory unzumutbar macht, ist das Studio berechtigt das Vertragsverhältnis mit sofortiger einseitiger Wirkung zu kündigen. Es besteht in diesem Falle kein Rückerstattungsanspruch. Wichtige Gründe liegen bspw. insbesondere dann vor, wenn ein Mitglied – trotz vorheriger mündlicher Abmahnung – schwere Verstösse gegen die Box- Regel begeht, oder die Einnahme unerlaubter Substanzen.
3.5. Vorsätzliche und grob fahrlässige Beschädigungen an den Trainingsgeräten, Mobiliar und generell an der Anlage durch ein Mitglied, berechtigen die CrossFit OldFactory zu Massnahmen nach 3.4. und führen zu einem Forderungsanspruch in Höhe des Ersatz – bzw. Reparaturkosten gegen das entsprechende Mitglied.

4. Angebot
4.1. Das CrossFit OldFactory bietet unterschiedliche Leistungen und Abonnemente gemäss beigelegtem Abonnementplan an. Das Angebot richtet sich nach der bezahlten Tarifart und ist nur für CrossFit OldFactory Klassen gültig.
4.2. Weitere Angebote wie z.B. Gymnastikkurse, speziell offerierte Trainingseinheiten müssen separat gemäss Tarifplan bezahlt werden.
4.3 Während dem Training sind die Anweisungen und Ratschlägen der Coachs zu befolgen. Wiedersetzt sich ein Mitglied den deren Anweisungen, oder gefährdet absichtlich oder grob fahrlässig andere Mitglieder; so berechtigt dies die CrossFit Old Factory die Mitgliedschaft zur unverzüglichen einseitigen Vertragsauflösung gemäss Punkt 3.5.
4.4. Es ist dem Mitglied strengstens untersagt, eigene Produkte wie arztpflichtige Medikamente, Anabolika, Equipment Produkte, und Ähnliches anderen Mitgliedern zu verkaufen oder anzupreisen. Sollte dies geschehen, wird die Mitgliedschaft gemäss 3.4. i.V.m. 3.5. beendet.

5. Betriebszeiten
5.1. Das CrossFit OldFactory ist mit Ausnahme von Feiertagen, Reinigung, Sanierung etc. während den Betriebszeiten geöffnet. Das Angebot und die Betriebszeiten können jederzeit ändern. Aus betriebsnotwendigen Schliessungen und/oder aus Angebots- oder Betriebszeitenänderungen besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder auf Verlängerung der Mitgliedschaft.
5.2. Während der Trainingszeiten müssen die von uns markierten Parkplätze benutzt werden.

6. Datenschutz
6.1. Während den Klassen können für die Nutzung des CrossFit OldFactory Fotos und Videos erstellt werden. Ist dies nicht erwünscht, ist das Mitglied verpflichtet dies vor Beginn der Klasse dem Coach mitzuteilen. In diesem Fall wird sichergestellt, dass er/sie nicht mit aufs Bild kommt.
6.2. Die Fotos/Videos können höchstens auf folgenden Kanälen publiziert werden: www.crossfitOldFactory.ch, www.facebook.com/CrossFit OldFactory und instagram.com.
6.3. Die CrossFit OldFactory ist berechtigt, personenbezogene Daten des Mitglieds inkl. Lichtbild zu speichern, nutzen, verarbeiten, übermitteln, sofern dies zur beidseitigen Erfüllung und Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses erforderlich ist, oder dieser dient.

7. Haftung
7.1. Die CrossFit OldFactory haftet nicht für Gesundheitsschäden der Mitglieder. Gleichzeitig bejahen die Mitglieder mit ihrer Teilnahme an den angebotenen Kursen das einwandfreie Vorliegen ihrer psychischen und physischen Verfassung.
7.2. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds.
7.3. Des Weiteren ist an dieser Stelle auf die Punkte 1.3. ff. zu verweisen.
7.4. Für Diebstähle in der Garderobe sowie in der Box übernimmt die CrossFit OldFactory keine Haftung.

8. Sonstiges
8.1. Das Mitglied nimmt mit seiner Unterzeichnung zur Kenntnis, dass Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehalten bleiben, und dass ihm diese in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht und erläutert wurden.
8.2. Die Box-Regeln bilden Vertragsbestandteil. Im Weiteren finden die Bestimmungen des ZGB und OR Anwendung.
8.3. Mündliche Nebenabreden bilden nicht Vertragsbestandteil.

Box-Regeln

Die wichtigste Regel in der Box: ein faires Miteinander!
Jeder hilft jedem. Gemeinsam streben wir ein Ziel an: Fit zu sein, Fit zu bleiben, Fit zu werden!
Bitte respektiere folgende Regeln:

1. Melde dich zu deinem Training immer über unsere Reservierungs-software an. Wer nicht angemeldet ist, könnte auf eine volle Box treffen und müsste eine Klasse warten.

2. Feuere die Anderen beim Workout an und ermutige sie durchzuhalten!

3. Sei pünktlich! Wer zu spät kommt muss zum schnellen Aufwärmen mit Strafburpees rechnen.

4. Lass dein Ego vor der Tür. Wir legen grossen Wert auf eine schöne Ausführung, dann erst auf die Belastung.

5. Stell dich neuen Mitgliedern vor. CrossFit ist eine Gemeinschaft.

6. Unfälle und Verletzungen können passieren. Sie sind zu 99% die Folge von zu viel Ehrgeiz. Noch mal: Lass dein Ego draussen. Respektiere die Grenzen deines Körpers.

7. Hol dir dein eigenes Equipment und räume nach dem Training alles an seinen Platz zurück.

8. Trage dem Equipment Sorge als wäre es dein eigenes.

9. Sei immer ehrlich und bleibe fair. Absolviere alle vorgegebenen Wiederholungen, mache jede Bewegung sauber und technisch einwandfrei. Nur ehrliche Resultate können gesteigert werden.

10. Habe Geduld! Erwarte nicht in jedem Training eine Verbesserung. Sehe das grosse Ganze. Wie fit wirst du in einem
Monat, in einem Jahr sein? Darum geht es!

11. Sei fair. Wir bieten dir mit grosser Leidenschaft und vollem Einsatz das wohl effektivste Training an, du investierst dafür dein hart verdientes Geld. Bezahle es immer rechtzeitig. Lass uns nie hinterherlaufen.

12. Sag niemals “Das kann ich nicht!”, sondern frage immer: „Wie könnte ich es hinbekommen, Coach?“

13. Jeder Trainierende ist verantwortlich für die eigene Fitness, Gesundheit und Sicherheit. Unser Training ist intensiv. Die
Gewichte sind verhältnismässig schwer. Wenn es dir nicht gut geht oder du dich nicht wohl fühlst, sag es dem Coach.

14. Menschen lieben Helden. Du bist (oder wirst) einer. Lass es alle wissen. Deshalb: erzähle allen davon, dass du auf dem Weg zur Form deines Lebens bist und Dinge machst, die du früher nie für möglich gehalten hättest, denn DU BIST EIN CROSSFIT – ATHLET!

15. Involviere dich! CrossFit Old Factory ist mehr als nur eine Trainingsstunde. Wir sind eine familiäre Gemeinschaft in der du dich jederzeit einbringen kannst wie und wo du willst. CrossFit organisiert gesellschaftliche Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, und Charity Events. Es gibt viele Möglichkeiten sich einzubringen. Wir sind an jeder Beteiligung oder
Anregung interessiert!

16. Lache! Mal ehrlich, wir sehen doch alle mal doof aus beim Training. Mach dir keine Gedanken darüber, sondern sieh zu,
wie du dein Training überstehst.

17. Bezahle für deine Konsumation. Siehe Preisliste.

18. Verlasse die Toiletten, Duschen und Garderoben so, wie du
sie gerne auffinden möchtest.